Am 31.12.2019 tritt das novellierte Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in Kraft. Danach müssen bei der Planung von Neubauten sowie bei Sanierungen von Bestandsgebäuden in Abhängigkeit vom Radonbodenluftpotenzial und der vorgesehenen Raumnutzung Schutzmaßnahmen gegen erhöhte Radonkonzentrationen in der Raumluft vorgesehen werden. Radon gilt nach dem Rauchen und noch vor dem Feinstaub als zweitgrößter Verursacher von Lungenkrebs in Deutschland.
Insbesondere im Rahmen energetischer Modernisierungen von Altbauten, bei denen aus energetischen Gründen die Luftwechselraten erheblich vermindert werden, sind Maßnahmen zum Radonschutz zu prüfen und ggf. umzusetzen.
Mit unserem qualifizierten und zertifizierten Personal (Radonfachperson Bauakademie Sachsen) bieten wir folgende Leistungen an: